Wie Herr Tiede in seinem Leserbrief im SüdhessenMorgen vom 6. März 2014 treffend bemerkt, sind wiederkehrende Straßenbeiträge Solidarbeiträge der Bürger zum Erhalt der Infrastruktur.

Zwar hatte Biblis schon eine Straßenbeitragssatzung, doch diese konnte - nach unserer Auffassung - nicht mehr zur Anwendung kommen, da in der Vergangenheit Straßen erneuert wurden, ohne dass betroffene Anwohner zur Beitragszahlung herangezogen wurden (Beispiel: Ortskernsanierung).

So erschienen uns solidarische Beiträge zu Erhalt der Infrastruktur der bessere Weg. Im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts hätte die Aufsichtsbehörde künftig u.a. Straßenbeiträge gefordert.

Wer die Diskussion über die Einführung dieser Satzung verfolgte weiß, dass es unser Wunsch war (übrigens auch der Wunsch der SPD-Fraktion) nur einen Abrechnungsbezirk für die Gesamtgemeinde einzurichten. Dem widersprach der Gesetzgeber, der die Abrechnungsbezirke in relativ engen räumlichen Grenzen sieht.

Die Gemeindevertretung hat nun den größtmöglichen Abrechnungsbezirk, nämlich den Ortsteil, mit der vorliegenden Satzung definiert.

Ob und in wie weit die nun zur Anwendung kommende Satzung den Erfordernissen gerecht wird, wird die jetzt angelaufene erste Abrechnungsperiode zeigen.

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